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Kommt das “Gesetz zur Wiederherstellung der Natur”?

Es ist erfreulich, dass am 11.11.23 im Rat der EU das “Gesetz zur Wiederherstellung der Natur” beschlossen worden ist. Herausgekommen ist ein guter Kompromiss, um den in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments wegen des großen Widerstands der Konservativen lange gerungen worden ist.

Ein besonderer Knackpunkt in der Diskussion war das Ökosystem Moore; Moore machen 3 % der landwirtschaftlichen Flächen aus, verursachen aber durch ihre Trockenlegung mehr als 20 % der CO2-Emissionen. Nach der Verordnung sollen die Mitgliedsstaaten finanzielle Anreize schaffen, damit die Landwirte die Wiedervernässsung von trockengelegten Mooren durchführen. Es darf aus der Bestimmung aber keine Pflicht für den einzelnen Landwirt abgeleitet werden. Bei Landwirten in Deutschland gibt es eine sehr große Bereitschaft mitzumachen. Diese haben verstanden, dass sie wegen der immer häufiger auftretenden Dürren und Starkregen etwas ändern müssen. Auch hat die Bauwirtschaft ein Interesse an neuen Produkten aus wieder vernässten Mooren signalisiert.

Neben der Vernässung der Moore ist die Wiederherstellung aller Ökosysteme vorgesehen. Ein massives Artensterben ist im Gange – besonders betroffen sind in Deutschland Grünland, die verbauten Flüsse sowie Nord- und Ostsee.

Die Mitgliedsländer müssen ein eigenes Finanzierungsprogramm auflegen. Aus dem Diversifizierungsfonds der EU können sie Zuschüsse für die Umsetzung erhalten. In Deutschland ist ein erster Schritt durch die “Aktion Natürlicher Klimaschutz” des Bundesumweltministeriums getan, die mit 4,5 Milliarden Euro ausgestattet ist. Weitere Förderrichtlinien für Landwirte, Wirtschaft, Kommunen sind vorgesehen.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die neue Verordnung förmlich annehmen. Das soll noch im Dezember geschehen. Sobald dies der Fall ist, tritt sie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Doch was in normalen Zeiten nur eine Formalität ist, wird jetzt zum Krimi: 

Die EVP-Fraktion, zu denen auch CDU und CSU gehören, haben grundsätzlich Bedenken angemeldet und prüfen, ob sie dem Kompromiss, den sie selbst mit verhandelt haben, jetzt überhaupt zustimmen wollen. Damit setzen sie leider ihre Blockade des Gesetzes fort, in dem es um die Wiederherstellung unserer arg beschädigten Natur geht und damit besonders auch uns Menschen betrifft, weil wir ohne eine intakte Natur nicht (über)leben können. Es wäre schlimm, wenn das so wichtige Gesetz nicht verabschiedet würde.

Ilse Majer-Wehling

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