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Doppelhaushalt 2013/2014 Baden- Württemberg

Auch wenn öffentlich ein anderer Eindruck entstanden ist:

· Erstens: Es wurden für die Jahre 2013/14 vorgesehene Einsparungen von 550 bzw. 800 Mio. Euro erreicht und zusätzlich die mit der 2. Steuerschätzung vom Mai 2012 prognostizierten Mehreinnahmen für die weitere Absenkung der Deckungslücke verwendet. Sicher ist nicht jede Einsparung strukturell.

· Zweitens: Die im Haushaltsentwurf vorgesehenen strukturellen Einsparungen durch die Nicht-Wiederbesetzung von Lehrerstellen und Anpassungen bei den Beamten entfalten ihre finanziellen Auswirkungen erst im Laufe der Jahre. Bis 2020 wird die dadurch erzielte Einsparsumme ca. 800 Millionen betragen und damit bereits ein Drittel der Deckungslücke von 2,5 Mrd. Euro schließen.

· Drittens: Es wurden zusätzlich zwangsläufige Mehrausgaben von insgesamt 213 Mio. Euro finanziert. Dabei handelt es sich zum Großteil um dringend benötigte Maßnahmen und Investitionen, die durch die alte Landesregierung verschleppt oder vernachlässigt wurden (u.a. Hochwasserschutz, Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Urteil BVerfG, stufenweiser Einstieg in das Bruttokostenmodell für Schulen in freier Trägerschaft, Schulsozialarbeit, Sicherstellung des regionalen Schienenverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr). Das heißt, wir erfüllen Pflichtaufgaben einer Regierung bzw. arbeiten Versäumnisse der alten Regierung auf, ohne den uns selbst gesetzten Rahmen einer Neuverschuldung zu überschreiten.

· Viertens: Wir haben zusätzlich Mittel von knapp 177 Mio. Euro für politische Schwerpunkte zur Verfügung gestellt. Dazu gehören u.a.: 10 Mio. Euro für Nachsteuerungsreserven im Schulbereich; 15 Mio. Euro für Maßnahmen für ärmere Familien; Stärkung des Naturschutzes (2013 plus 6 Mio. Euro, 2014 plus 12 Mio. Euro); Verbesserung der Unterbringung von Flüchtlingen (2013 plus 4 Mio. Euro, 2014 plus 7 Mio. Euro), Investitionen in die Energiewende (2012 plus 7 Mio. Euro, 2014 plus 12 Mio. Euro), Radwegebau an Landesstraßen (plus 5 Mio. Euro p.a.).

· Fünftens:  Der Haushaltsentwurf wurde zeitlich so frühzeitig beschlossen – entgegen der langjährigen Praxis der Vorgängerregierungen – , dass eine Beschlussfassung des Landtags – wie in der Verfassung vorgesehen – noch vor Beginn des neuen Haushaltsjahres möglich ist.

Fazit: Der Anfang ist gemacht! Die Regierung hat einen ersten und ordentlichen Auftakt gemacht, um den Landeshaushalt – der sich in einer strukturellen Schieflage befindet und eine Deckungslücke von rund 2,5 Mrd. Euro aufweist – wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

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