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Fair Trade auf dem Gerlinger Friedhof

Durch die Änderung des Bestattungsgesetzes hat der Landtag von Baden-Württemberg es den Kommunen ermöglicht, in ihren Friedhofsordnungen festzuschreiben, dass dort nur noch fair produzierte Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen. Diese müssten infolge dessen nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt werden.

Damit kann die Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen auf den  Friedhöfen ausgeschlossen und eine faire Produktionsweise im allgemeinem unterstützt werden.
Um den Nachweis über die Herstellung der Steine erbringen zu können, ist ein Zertifikat notwendig. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen dem Städtetag, dem Bundesinnungsverband der Steinbildhauer, dem Spitzenverband der Deutschen Natursteinwirtschaft und entsprechenden Nichtregierungsorganisationen. Aus diesen Verhandlungen soll eine Liste mit geeigneten Zertifikaten hervor gehen.

Wir beantragen:

1.     In der Gerlinger Friedhofssatzung wird festgeschrieben, dass nur noch fair produzierte Grabsteine und Grabeinfassungen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind, verwendet werden dürfen.

2.     Die Grundlage hierfür bildet die aus Verhandlungen des Städtetags erarbeitete Liste mit geeigneten Zertifikaten.

Mit freundlichen Grüßen

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Achim Breit

Fraktionsvorsitzender

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