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Flüchtlingspaket: Erfolge und Zugeständnisse

Hunderttausende Menschen in Not kommen in diesen Monaten in unser Land. Sie willkommen zu heißen und aufzunehmen, ist eine enorme Herausforderung für Länder, Kommunen und Tausende freiwillige Helferinnen und Helfer. Um diese Aufgabe zu bewältigen, haben die Bundesländer mit grünen Regierungsbeteiligungen einen Kompromiss mit der Bundesregierung vereinbart, der neben vielen sinnvollen Maßnahmen auch einige schwierige Zugeständnisse enthält.

„Wir sehen uns in der Verantwortung, den Menschen, die zu uns vor Krieg und Verbrechen fliehen, schnell eine Perspektive in unserer Gesellschaft zu geben.“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, acht stellvertretenden grünen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie den Vorsitzenden von Bundespartei und Bundestagsfraktion. Auch wenn in dem Paket einige sehr kritische Punkte enthalten sind, die grünen Vorstellungen zuwider laufen, sei der Kompromiss insgesamt „eine tragfähige Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren“.

Das haben GRÜNE erreicht

•    Erstmals überhaupt erhalten Menschen aus dem Westbalkan die Möglichkeit, in Deutschland eine Arbeit zu suchen. Da ihnen dieser Weg bisher versperrt war, gingen viele Männer und Frauen aus Albanien oder Serbien den Umweg über das Asylverfahren, das aber nur in sehr wenigen Fällen erfolgreich ist. Diese Regelung markiert den Einstieg in ein Einwanderungsgesetz.
•    Die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge wird verbessert. Gegen den erbitterten Widerstand aus den Reihen der CDU/CSU haben die GRÜNEN die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende durchgesetzt. Diese können somit in Zukunft zum Arzt gehen, wenn sie krank sind – und müssen sich den Arztbesuch nicht mehr wie bisher von der Asylverwaltung genehmigen lassen.
•    Länder und Kommunen werden entlastet. Sie tragen wesentliche Verantwortung für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen und ihre Integration in unsere Gesellschaft. Jetzt erhalten sie dafür vom Bund einen monatlichen Pauschalbetrag von 670 Euro pro Flüchtling. Damit erhalten die Länder 2015 2 Milliarden und 2016 voraussichtlich 4 Milliarden Euro zusätzlich. Diese Mittel garantieren, dass die Länder Flüchtlinge versorgen und gleichzeitig ihren sonstigen Aufgaben nachkommen können.
•    Wichtige Integrations-Maßnahmen sind Teil des Kompromisses: Integrationskurse werden für Flüchtlinge geöffnet und besser finanziert, ein soziales Wohnungsbauprogramm wird aufgelegt.
•    Die frei werdenden Milliarden aus dem Betreuungsgeld kommen Kitas zugute, die ja in den nächsten Jahren Flüchtlingskinder aufnehmen werden.

Das haben GRÜNE verhindert

•    Wir haben das Grundrecht auf Asyl gegen Angriffe von Rechts verteidigt. Es war das große Ziel der CSU und des Bundesinnenministers, Asylsuchenden, für die Deutschland nach dem sogenannten Dublin-Verfahren nicht zuständig ist, komplett die Sozialleistungen zu streichen. Das hat Winfried Kretschmann in den Verhandlungen verhindert.
•    Leistungskürzungen für weitere Flüchtlingsgruppen haben wir auf ein Minimum eindämmen können – gegen den erheblichen Druck der CDU/CSU.
•    Wir haben verhindert, dass die Bundesländer den Flüchtlingen anstelle von Geld Sachleistungen (Zigaretten, Bustickets, Kaugummi) geben müssen. Dies wäre bürokratisch und entwürdigend. Die GRÜNEN haben durchgesetzt, dass die Länder diese unsinnige Regelung nicht anwenden müssen.

Diese Zugeständnisse mussten GRÜNE machen

•    Kosovo, Albanien und Montenegro werden zukünftig als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft – obwohl im Kosovo immer noch die Bundeswehr für Sicherheit sorgen muss. Außerdem zeigen Erfahrungen mit Serbien und Mazedonien, dass diese Maßnahme Menschen aus diesen Ländern nicht davon abhält, in Deutschland Asyl zu suchen. Deshalb lehnen die GRÜNEN sie als falsche Symbolpolitik ab, haben aber im Rahmen des Kompromisses zugestimmt. Immerhin konnten wir durchsetzen, dass alle zwei Jahre überprüft wird, ob ein Land noch „sicherer Herkunftsstaat“ ist.
•    Dass Flüchtlinge nunmehr bis zu sechs Monate in oft überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben sollen können, finden wir falsch – wie auch die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ in diesen Einrichtungen. Um so wichtiger ist es, dass auch dies als „Kann-Regelung“ letztendlich von jedem Bundesland eigenständig entschieden werden kann.
•    Menschen, deren Abschiebung gerichtlich beschlossen wurde, deren Abschiebungstermin feststeht und die sich der Abschiebung verweigern, können die Sozialleistungen gekürzt werden.

Mehr Informationen unter

www.gruene.de/themen/einwanderungsgesellschaft/erklaerung-zum-fluechtlingsgipfel.html

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