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Landes-Verkehrsministerium nimmt zu Kosten für Gutachten Stellung

Zum Ende der Sommerpause hat die CDU-Fraktion im Landtag dem Verkehrsministerium Mittelverschwendung vorgeworfen. Angesichts knapper Mittel für die Verkehrsinfrastruktur ist dies eine Anschuldigung, die bei den Debatten vor Ort sicher gerne aufgegriffen wird. Deshalb veröffentliche ich hier die Stellungnahme des Verkehrsministeriums in Auszügen:

„Wir wollen gute und sachgerechte Politik machen und die Steuergelder zielgerichtet und effizient einsetzen. Gutachten und Beratungsleistungen vergeben wir daher nicht zum Spaß, sondern um die dazu notwendige Expertise von Spezialisten hinzuzuziehen. Dies ist absolut sinnvoll angelegtes Geld, das vertrete ich offensiv. Bei einem Haushaltsvolumen von knapp 2 Milliarden Euro, das wir als Ministerium steuern müssen, stehen 2,3 Millionen Euro für externe Expertisen, in keinem Missverhältnis. Wir reden über 0,1 Prozent der Mittel unseres Budgets. …

Vergaben von Schienenpersonennahverkehrsleistungen (SPNV)

Das Land beauftragt SPNV-Leistungen im Volumen von rund 700 Mio. Euro pro Jahr. Derzeit besteht aufgrund einer nachlässigen Politik der Vorgängerregierung die Erblast eines Finanzierungsdefizits von rund 80 Mio. Euro pro Jahr, das aus dem Landeshaushalt gedeckt werden muss. Die neue Regierung hat einen sorgfältigen Kassensturz gemacht und setzt neue Finanzierungsinstrumente um, wie eine komplexe Fahrzeugfinanzierungsabsicherung durch das Land. Dies erfordert hohe Beratungskosten im Bereich von einigen Hunderttausend Euro, wird dem Land in den nächsten zehn Jahren aber einige Hundert Millionen Euro sparen. Damit erreichen wir, dass wir mit dem verfügbaren knappen Mitteln ein besseres Zugangebot im Land anbieten werden. Dies alles hat die frühere Landesregierung nicht getan, ist aber sehr gut angelegtes Geld.

Priorisierungen im Straßenbau

In der Vergangenheit folgten Entscheidungen über die als nächstes zu bauenden Straßen oft mehr der Wahlkreisarithmetik und politischen Erwägungen als Gründen der Dringlichkeit. Dies haben wir geändert. Solche Priorisierungsverfahren, in die viele Faktoren einfließen sind arbeitsintensiv, in der eigenen Verwaltung und bei externer Zuarbeit. Aber auch das ist gut investierter Aufwand. Denn so wird sichergestellt, dass die knappen Investitionsmittel dort hingelangen, wo sie den größten Nutzen entfalten.

Aufstellung eines Landesradverkehrsnetzes

Das MVI ist auf dem Weg, die Radverkehrspolitik des Landes zu systematisieren. In der Vergangenheit folgte z.B. die Anlage von Radwegen an Landesstraßen keinem übergeordneten Plan mit Prioritäten- und Vernetzungskriterien. Das MVI erstellt inzwischen mit Unterstützung von Ingenieurbüros die Konzeption für ein schlüssiges, durchgehendes Landesradverkehrsnetz, das zukünftig Leitlinie für Investitions- und Zuschussverteilung ist. Auch dies ist zunächst ein erhöhter Planungsaufwand, aber für einen sinnvollen Umgang mit Steuermitteln ebenfalls geboten….

Bürgerbeteiligung

Eine verstärkte Bürgerbeteiligung ist der Landesregierung wichtig und wird vom MVI in wachsendem Umfang umgesetzt. Zu nennen sind etwa die Beteiligungsverfahren und Regionalkonferenzen bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans, die Konferenzen zum SPNV-Zielkonzept 2025, Beteiligungsprozesse zu einzelnen Straßenbauvorhaben (B27/B28 Verknüpfung in Tübingen, B29-Tunnel Schwäbisch Gmünd, A98 Hochrhein), zum Radverkehrsnetz Baden-Württemberg, zu Stuttgart 21, bei der Rheintalbahn. Aber auch die Bürgerbeteiligung verursacht Aufwand bei eigenem Personal und externer Expertise. Bürgerbeteiligung ist nicht zum Nulltarif zu haben, aber dazu stehen wir. Denn die Ergebnisse lohnen sich in aller Regel.“

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