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Reform des Landtagswahlrechts

Leider ist die Reform des Landtagswahlrechts an der Blockade CDU-Fraktion gescheitert. Für uns Grüne war das ein bitterer Tag, dennoch bleibt das Thema weiter auf der Tagesordnung. Wir werden weiterhin für eine Wahlrechtsreform eintreten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann machte in seiner Rede auf dem Parteitag klar: „Die CDU-Landtagsfraktion muss jetzt beweisen, dass sie zur Koalition und zum Koalitionsvertrag steht. So etwas darf sich nicht wiederholen! Der Koalitionsvertrag wird künftig nach Geist und Buchstabe eingehalten.“

 

Die CDU-Fraktion hat sich einen doppelten Affront geleistet: Erst hat sie den Koalitionsvertrag in einem zentralen Punkt verletzt und dann hat sie sich auch noch der Suche nach einer Kompromisslösung verschlossen. 

 

Schlusslicht Baden-Württemberg

 

Der Landtag von Baden-Württemberg ist hinsichtlich des Frauenanteils Schlusslicht unter den deutschen Landesparlamenten. Nur knapp ein Viertel der baden-württembergischen Landtagsabgeordneten sind weiblich, d.h. 106 von derzeit 143 Sitzen im Landtag sind an Männer vergeben. 

 

Dieses Ungleichgewichtist kein Zufall, sondern strukturell bedingt. Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist im Ländervergleich einzigartig, vor allem durch eine Besonderheit: Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt nur über eine Stimme. Diese geht direkt an den Kandidaten oder die Kandidatin des Wahlkreises. Nachdem die Direktmandate für die 70 Wahlkreise auf diese Weise vergeben worden sind, bleiben noch 50 weitere Sitze im Landtag zu besetzen. Sie werden unter den "unterlegenen" Kandidierenden der Wahlkreise verteilt, geordnet nach Regierungsbezirk und Partei. Vergeben werden diese Mandate nach der Anzahl der Wählerstimmen: Zuerst zum Zug kommt, wer relativ gesehen den höchsten Anteil an den Stimmenzahlen aller Bewerber und Bewerberinnen pro Wahlkreis erringen konnte. 

 

Die Einzelheiten des Wahlrechts sind komplex, aber die Konsequenzen umso klarer: Es fehlt eine Landesliste und das benachteiligt Frauen. Landesweite Listen können nämlich quotiert werden, etwa nach dem Reißverschlussprinzip: Auf jeden männlichen Bewerber folgt eine Bewerberin oder umgekehrt. 

 

Die Ausgestaltung des Landtagswahlrechts geht alle Bürgerinnen und Bürger etwas an, denn das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Der Landtag ist aufgefordert, ein Bürger*innenforum zur Wahlrechtsreform einzusetzen.

 

Ulrike Stegmaier 

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