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Gute Nachricht für Biene & Co

„Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt“, so kommentieren Umweltminister Franz Untersteller (B`90/Die Grünen) und Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) einen Entwurf für eine Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, der die Biodiversität stärken soll. Die Gesetzesnovelle ist die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Sie greift viele der Punkte auf, die sowohl dem Trägerkreis des Volksbegehrens als auch den Bauernverbänden mit ihrem Volksantrag wichtig waren.

 

Wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfs sind:

• Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030

• Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030

• Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten

• Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030

• Erhalt von Streuobstbeständen

• Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken

• Minimierung der Lichtverschmutzung

• Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen

 

Das ist auch eine gute Nachricht für Gerlingen, das über große Streuobstbestände aber auch über eine nicht geringe Zahl von sogenannten Schottergärten verfügt. Während erstere die Artenvielfalt stärken, sind letztere dazu angetan, sie zu verhindern und das Kleinklima ungünstig zu beeinflussen. Die Besitzer*innen dieser Gärten des Grauens übersehen dabei, dass diese keineswegs so pflegeleicht sind wie gedacht. Nach einigen Jahren ist genügend Staub und Erde heran geweht, so dass Flugsamen keimen kann. Der Einsatz eines Mähroboters ist in einem solchen Garten jedoch eher nicht möglich.
 

Auch die anderen Punkte, wie die Minimierung der Lichtverschmutzung, der Aufbau eines Biotopverbunds, die Schaffung von Refugialflächen, integrierter Pflanzenschutz und das Verbot von Pestiziden kommen Insekten zugute, die eine wichtige Rolle bei der Bestäubung spielen und als Nahrungsgrundlage für andere Tiere, wie z.B. Vögel, dienen.

Den Link zu dem Gesetzesentwurf finden Sie hier

 

Dr. Ewald Bischoff und Ilse Majer-Wehling

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