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Antrag auf Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Gerlingen

  BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN  70839 Gerlingen

 

Stadt Gerlingen

Herrn

Bürgermeister Dirk Oestringer

Rathausplatz 1

 

70839 Gerlingen

 

Gerlingen, 12.05.2022

 

Antrag auf Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Gerlingen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oestringer,

 

Vorwort

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 18. Dezember 2013 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen (letztmalig geändert am 4. Februar 2021), in dem er Gemeinden mit Wohnraummangel die Möglichkeit einräumt durch eine Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu beschließen, dass im Gemeindegebiet Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf.

 

Antrag

Wir beantragen den Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Gerlingen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung  für Baden-Württemberg (GemO) in den derzeit gültigen Fassungen.

 

Beispielhaft ist eine entsprechende Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart beigefügt.

 

Begründung

Dass in Gerlingen Wohnraummangel vorliegt, bedarf keiner Diskussion mehr wie auch der Bedarf an weiterem Wohnraum aufgrund der Bevölkerungsentwicklung. Entsprechende thematische Anträge haben in den letzten Jahren die Fraktionen von B'90/Die Grünen und SPD eingebracht und sind in das Eckpunktepapier „Bauen und Wohnen in Gerlingen“ eingeflossen. Die Realisierung des Baugebietes Bruhweg wird den Bedarf nicht befriedigen können.

Wir sind der Meinung, dass es eine konsequente Weiterentwicklung des am 15. Dezember 2021 vom Gemeinderat beschlossenen Eckpunktepapiers „Bauen und Wohnen in Gerlingen“ bedeutet, zum Einen deutlich zu machen, dass Leerstände und Baulücken vorrangig vor der Erschließung neuer Baugebiete im Außenbereich zu betrachten sind und zum Anderen der Verwaltung Instrumente an die Hand zu geben sind, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können.

Die vom Gemeinderat am 25. November 2020 verabschiedete Wohnraumoffensive TürÖffner hat bisher keinen spürbaren Erfolg erzielt.

Von daher ist eine Auseinandersetzung  mit Baulücken und leerstehendem Wohnraum unabdingbar und ein kommunaler Eingriff in den Wohnungsmarkt notwendig.

Eine Zweckentfremdung liegt beispielsweise u.E. vor, wenn Wohnraum u.a.

  • für mehr als 10 Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
  • länger als 6 Monate leer steht,
  • über 50 v.H. der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rolf Schneider              Ulrike Stegmaier            Björn Maier              Dr. Angela Neuburger-Schäfer

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