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Stuttgart-21-Befürworter treiben Ausstiegskosten künstlich nach oben

Der Verein „Pro Stuttgart 21“ argumentiert mit Aussagen und jetzt auch massiv mit Plakaten, dass der Ausstieg aus S21 1,5 Milliarden kosten würde. Von Seiten der S21-Befürworter wurde und wird immer wieder ein Gutachten von Märkische Revision, PwC und SUSAT UND PARTNER aus der Faktenschlichtung im vergangenen Jahr herangezogen, um diese angeblichen Ausstiegskosten nachzuweisen. Dagegen spricht die Ausstiegskosten-Kalkulation, die von den Ingenieuren22 am 28.10. veröffentlicht wurde. Gerade durch das Studium des vorgenannten Gutachtens, heißt es, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Zahlen falsch sind.

Nach eigener Aussage der Gutachter ist das Gutachten risikobehaftet. Auf Seite 6 steht dazu:

"Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit haben wir unsere gutachterliche Stellungnahme zur Plausibilität weitgehend auf die von der DB AG zur Verfügung gestellten Berechnungen und sonstigen Angaben, insbesondere technische Angaben, gestützt und keine eigene Untersuchung technischer Art vorgenommen. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass unsere Tätigkeit (auch in ihrer Gesamtheit) weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht darstellt. Da unsere Tätigkeit in erster Linie die Befragung von Mitarbeitern der DB AG sowie analytische Beurteilungen umfasst, bietet sie nicht die durch eine Abschlussprüfung oder prüferische Durchsicht erreichbare Sicherheit.“

Ganz allgemein sind sich die Wirtschaftsprüfer im Gutachten einig, dass die von Befürwortern immer wieder insistierten Rückabwicklungskosten für Grundstücke keine Ausstiegskosten darstellen.Dem Fall, dass die Bahn Schadensersatz auf dem Klageweg einfordern würde, könne das Land aus folgenden Gründen mit Gelassenheit entgegensehen:

  • Die Bahn müsste ihre Kalkulation offen legen, verzögert aber bereits im Lenkungskreis hartnäckig die Herausgabe belastbarer Zahlen.
  • Die Bahn müsste die Ausstiegskosten Punkt für Punkt gerichtsfest belegen.
  • In diesem Zusammenhang würde die Frage der Rechtmäßigkeit der Verträge gerichtlich überprüft.

 Quelle: www.ingenieure22.de

Link: Gutachten aus der Faktenschlichtung http://www.schlichtung-s21.de/fileadmin/schlichtungs21/Redaktion/pdf/101126/Wirtschaftspruefungsgesellschaften_Bericht%202010

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