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Zweckentfremdung von Wohnraum eindämmen

Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aus dem Jahre 2013 wurde vom Landtag Baden-Württemberg letztmals im Februar 2021 geändert, um den Kommunen bessere und effektivere Instrumente an die Hand zu geben, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen und den knappen Wohnraum erhalten zu können.

 

Wir haben deshalb im Gemeinderat einen Antrag auf Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung  von Wohnraum in Gerlingen eingebracht.

 

Dass in Gerlingen Wohnraummangel vorliegt, bedarf u.E. keiner Diskussion mehr wie auch der Bedarf an weiterem Wohnraum aufgrund der Bevölkerungsentwicklung. Die Realisierung des Baugebietes Bruhweg wird den Bedarf nicht befriedigen können.

 

Wir sind der Meinung, dass es eine konsequente Weiterentwicklung des vom Gemeinderat beschlossenen Eckpunktepapiers „Bauen und Wohnen in Gerlingen“ ist,  dass Leerstände und Baulücken vorrangig vor der Erschließung neuer Baugebiete im Außenbereich zu betrachten sind und die Verwaltung Instrumente benötigt, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können.

 

Eine Zweckentfremdung liegt beispielsweise vor, wenn Wohnraum

 

  • für mehr als 10 Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
  • länger als 6 Monate leer steht,
  • über 50 v.H. der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird.

 

Der Verstoß gegen eine entsprechende Satzung wäre eine Ordnungswidrigkeit und könnte mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

 

Der Antrag auf Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Gerlingen ist auf der Homepage von B'90/Die Grünen in Gerlingen einsehbar.

 

Rolf Schneider

für die Fraktion von B'90/Die Grünen

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