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Gewaltschutz von Frauen und Kindern in der Bundesrepublik muss weiter gestärkt werden

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul Konvention finden gewaltbetroffene Frauen und Kinder nicht zuverlässig Schutz in Deutschland. Bei der Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland fehlen die nationale Strategie, eine nationale Koordinierungsstelle gemäß Artikel 10 der Konvention und ein wirksames koordiniertes Maßnahmenpaket, das auflistet, welche Unterstützung und Hilfe von Gewalt betroffene Frauen und Kinder brauchen und erhalten müssen. Anlässlich der Vorstellung des Grevio Berichts am 7. Oktober 2022, beauftragt durch den Europarat, kritisiert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg diese Aspekte. Er ist enttäuscht über die fehlende Zielformulierung zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Immer wieder hat der Landesfrauenrat darauf hingewiesen, dass die regional unterschiedliche Verteilung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten es den Betroffenen erschwert oder verunmöglicht, die Ihnen nach der Istanbul Konvention zustehenden Schutzräume zu beanspruchen. Der Landesfrauenrat hält es für unabdingbar, dass die Rechte aller Opfer im Mittelpunkt staatlichen Handelns stehen müssen. Die Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht müssen einen stärkeren Fokus auf die negativen Auswirkungen von Gewalt legen, denen die Kinder durch den anderen Elternteil ausgesetzt sind. Der Bericht konstatiert nicht unerhebliche Erfolge wie die Reform des Sexualstrafrechts, das Gewaltschutzgesetz und die Einführung des Hilfetelefons, die auf eine starke Frauenbewegung in Deutschland zurückzuführen sind und mit deren Druck Eingang in die Gesetzgebung gefunden haben. Dennoch sind Fragen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit bei Trennung, eines möglichen unsicheren Aufenthaltsstatus, Umstände in Sammelunterkünften, unterschiedliche Finanzierungen von einschlägigen Beratungsstellen und Frauenhäusern, die Aus- und Fortbildung des Personals und der Behörden nicht ausreichend definiert und verbindlich. Darunter leide die Umsetzung der Istanbul Konvention und damit die betroffenen Frauen und Kinder. Der Landesfrauenrat ist überzeugt: Gewaltfreiheit ist Voraussetzung für jede Form gesellschaftlicher Teilhabe. Ein belastbares Fundament das aus der Zusammenarbeit von Institutionen und Politik entsteht, ist die beste Strategie, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und letztendlich Bestandteil einer stabilen Demokratie.

Ingrid Aumaier-Sauereisen und Monja Sales Prado

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