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Neues zur Kommunalwahl

Ab August 2013 können die Listen für die Kommunalwahlen 2014 aufgestellt werden. Deshalb steht im Landtag die Reform des Kommunalwahlrechts an. Der Entwurf ist derzeit in der Anhörung und das Gesetz wird voraussichtlich im März verabschiedet. Die wichtigsten geplanten Neuerungen sind:

Das aktive Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.

Das Auszählverfahren D'Hont wird ersetzt durch Sainte-Laguë/Schepers.

BewerberInnen für den Kreistag können nur in einem Wahlgebiet des Landkreises kandidieren.

Außerdem soll eine Soll-Regelung zur Quotierung der Listen eingeführt werden:

Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung des Wahlvorschlags“.

Weitere info: www.gruene-bw.de/themen/demokratie-recht.html

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